"Die medizinische Notwendigkeit einer Mutter-Kind-Kur prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieser hat festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur nicht vorliegen. Seiner Ansicht nach ist aufgrund der vorliegenden Unterlagen die medizinische Notwendigkeit und eine ausreichende psychosoziale Indikation nicht gegeben.
Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass eine Kostenübernahme für die beantragte Mutter-Kind-Kur daher nicht möglich ist."
Na toll.
Soll ich mich jetzt freuen, dass ich nicht krank genug bin, oder sauer sein, weil seit April die Mutter-Kind-Kuren mit der Gesundheitsreform zu stationären Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden sind, und ich trotzdem aussen vor bleibe?
Muss noch überlegen, ob ich Widerspruch einlege.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen